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Allgemeine Geschäftsbedingungen der |
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Tennisschule Buschmann |
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1. Vertragsschluss, Einbeziehung der AGB |
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Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle im Zusammenhang mit dem Betrieb der |
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Tennisschule Buschmann geschlossenen Verträge. Nebenabreden, Änderungen oder |
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Ergänzungen sind nur gültig, wenn sie durch uns schriftlich bestätigt werden. Der Vertag mit der |
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Tennisschule Buschmann kommt nach Anmeldung durch mündliche oder auch |
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schriftliche Bestätigung zustande. Die Tennisschule ist in der Annahme einer Anmeldung frei. |
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2. Training |
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Unser Leistungsangebot umfasst Einzel- Gruppen- und Mannschaftstraining. Mannschaftstraining erhalten die |
Wettkampfmannschaften des Vereins und nach besonderer Absprache einzelne Mitglieder der Mannschaft. |
Gruppentraining wird aus didaktischen Gründen mit Gruppen zwischen 2 und 4 Spielern durchgeführt. Größere |
Gruppen werden nur bei Vorliegen besonderer Umstände, z.B. Feriencamps, Schulklassen o.ä. und nach gesonderter |
Vereinbarung unterrichtet. Die Tennisschule kann die Gruppen nach praktischen Notwendigkeiten, insbesondere |
Spielstärke einteilen und Einteilungen ändern. Dabei versuchen wir, auf die Wünsche unserer Kunden nach Möglichkeit |
Rücksicht zu nehmen. |
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3. Aufsicht der Kinder |
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Unsere Aufsichtspflicht bei minderjährigen Kindern beschränkt sich auf die Dauer des Trainings. Wir können vor Beginn |
und nach Ende des Trainings leider keine Aufsichtspflichten übernehmen. Die Eltern- Erziehungsberechtigten müssen |
deshalb dafür Sorge tragen, Ihr/e Kind/er pünktlich zu uns zu bringen und nach dem Training auch pünktlich wieder |
in Empfang zu nehmen. Informieren Sie Ihre Kinder, dass sie den Trainingsbereich nicht verlassen dürfen und den |
Anweisungen der Trainer Folge leisten müssen. Wir übernehmen keine Haftung, wenn ein Kind den Trainingsbereich |
verlässt ! |
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4. Ausschluss vom Training |
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Wir behalten uns vor, im Einzelfall Trainingsteilnehmer aus einer Gruppe auszuschließen, wenn diese trotz Ermahnung |
den Anweisungen der Trainer keine Folge leisten oder das Training stören. Dies gilt auch für Kinder. Eltern willigen |
darin ein, dass ihr Kind in einem solchen Fall im Trainingsbereich bleiben muss, bis es abgeholt wird. In diesem Fall |
hat der/die Ausgeschlossenen keinen Anspruch auf Erstattung seines anteiligen Trainingsentgelts. |
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5. Ausgefallene Stunden |
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Sofern vereinbarte Trainingstermine nicht eingehalten werden können, muss der Kunde uns unverzüglich, spätestens |
aber 24 Stunden vor dem Termin unterrichten. Anderenfalls entfällt unsere Leistungsverpflichtung. Unser Anspruch |
auf das Trainingsentgelt bleibt erhalten. Rechtzeitig abgesagte oder wegen Unbespielbarkeit des Platzes ausgefallene |
Stunden werden nachgeholt. Sofern dies trotz bester Bemühungen innerhalb von 7 Tagen nicht möglich ist, hat die |
Tennisschule Anspruch auf 50 % des Trainingsentgelts. |
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6. Haftung |
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Unsere Haftung für Schäden im Zusammenhang mit dem Training beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. |
7. Mängelrügen und Gewährleistung |
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Beanstandungen wegen mangelnder und/oder fehlender Leistung sind uns spätestens am 2. auf den folgenden Tag |
der Trainingsstunde schriftlich mitzuteilen. Dies gilt auch für etwaige durch das Training entstandene Schäden an |
Personen und/oder Sachen. Die Frist beginnt in diesem Fall mit der Entdeckung des Schadens. Nach Ablauf der Frist |
gilt unsere Leistung als genehmigt. Etwaige Mängelrügen sind dann ausgeschlossen. |
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8. Inkasso |
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Das vereinbarte Trainingsentgelt ist jeweils mit Beendigung einer Trainingseinheit fällig. Bei Trainingsblöcken z.B. |
Saisontraining, 10- er Block o.ä. ist das Trainingsentgelt im voraus fällig. Ferienkurse sind bei Anmeldung für die gesamte |
Dauer in einer Summe zur Zahlung fällig. Bei Quereinstieg ist die Summe anteilig zu Trainingsbeginn fällig. |
9. Datenschutz |
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Ihre persönlichen Daten werden bei uns elektronisch gespeichert. Eine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte erfolgt nicht. |
Nach Beendigung des Trainings sind wir befugt, Ihre Daten für die Dauer von 3 Jahren aufzubewahren. |
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Stand 01.01.2018 |
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