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      Allgemeine Geschäftsbedingungen der       
      Tennisschule Buschmann      
             
             
1. Vertragsschluss, Einbeziehung der AGB        
Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle im Zusammenhang mit dem Betrieb der   
Tennisschule Buschmann geschlossenen Verträge. Nebenabreden, Änderungen oder   
Ergänzungen sind nur gültig, wenn sie durch uns schriftlich bestätigt werden. Der Vertag mit der   
Tennisschule Buschmann kommt nach Anmeldung durch mündliche oder auch     
schriftliche Bestätigung zustande. Die Tennisschule ist in der Annahme einer Anmeldung frei.  
2. Training            
Unser Leistungsangebot umfasst Einzel- Gruppen- und Mannschaftstraining. Mannschaftstraining erhalten die
Wettkampfmannschaften des Vereins und nach besonderer Absprache einzelne Mitglieder der Mannschaft.
Gruppentraining wird aus didaktischen Gründen mit Gruppen zwischen 2 und 4 Spielern durchgeführt. Größere
Gruppen werden nur bei Vorliegen besonderer Umstände, z.B. Feriencamps, Schulklassen o.ä. und nach gesonderter
Vereinbarung unterrichtet. Die Tennisschule kann die Gruppen nach praktischen Notwendigkeiten, insbesondere 
Spielstärke einteilen und Einteilungen ändern. Dabei versuchen wir, auf die Wünsche unserer Kunden nach Möglichkeit
Rücksicht zu nehmen.          
3. Aufsicht der Kinder          
Unsere Aufsichtspflicht bei minderjährigen Kindern beschränkt sich auf die Dauer des Trainings. Wir können vor Beginn
und nach Ende des Trainings leider keine Aufsichtspflichten übernehmen. Die Eltern- Erziehungsberechtigten müssen
deshalb dafür Sorge tragen, Ihr/e Kind/er pünktlich zu uns zu bringen und nach dem Training auch pünktlich wieder
in Empfang zu nehmen. Informieren Sie Ihre Kinder, dass sie den Trainingsbereich nicht verlassen dürfen und den 
Anweisungen der Trainer Folge leisten müssen. Wir übernehmen keine Haftung, wenn ein Kind den Trainingsbereich 
verlässt !            
4. Ausschluss vom Training          
Wir behalten uns vor, im Einzelfall Trainingsteilnehmer aus einer Gruppe auszuschließen, wenn diese trotz Ermahnung
den Anweisungen der Trainer keine Folge leisten oder das Training stören. Dies gilt auch für Kinder. Eltern willigen
darin ein, dass ihr Kind in einem solchen Fall im Trainingsbereich bleiben muss, bis es abgeholt wird. In diesem Fall
hat der/die Ausgeschlossenen keinen Anspruch auf Erstattung seines anteiligen Trainingsentgelts.  
5. Ausgefallene Stunden          
Sofern vereinbarte Trainingstermine nicht eingehalten werden können, muss der Kunde uns unverzüglich, spätestens
aber 24 Stunden vor dem Termin unterrichten. Anderenfalls entfällt unsere Leistungsverpflichtung. Unser Anspruch
auf das Trainingsentgelt bleibt erhalten. Rechtzeitig abgesagte oder wegen Unbespielbarkeit des Platzes ausgefallene
Stunden werden nachgeholt. Sofern dies trotz bester Bemühungen innerhalb von 7 Tagen nicht möglich ist, hat die 
Tennisschule Anspruch auf 50 % des Trainingsentgelts.      
6. Haftung            
Unsere Haftung für Schäden im Zusammenhang mit dem Training beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
7. Mängelrügen und Gewährleistung        
Beanstandungen wegen mangelnder und/oder fehlender Leistung sind uns spätestens am 2. auf den folgenden Tag
der Trainingsstunde schriftlich mitzuteilen. Dies gilt auch für etwaige durch das Training entstandene Schäden an
Personen und/oder Sachen. Die Frist beginnt in diesem Fall mit der Entdeckung des Schadens. Nach Ablauf der Frist
gilt unsere Leistung als genehmigt. Etwaige Mängelrügen sind dann ausgeschlossen.  
8. Inkasso            
Das vereinbarte Trainingsentgelt ist jeweils mit Beendigung einer Trainingseinheit fällig. Bei Trainingsblöcken  z.B.
Saisontraining, 10- er Block o.ä.  ist das Trainingsentgelt im voraus fällig. Ferienkurse sind bei Anmeldung für die gesamte
Dauer in einer Summe zur Zahlung fällig. Bei Quereinstieg ist die Summe anteilig zu Trainingsbeginn fällig.
9. Datenschutz          
Ihre persönlichen Daten werden bei uns elektronisch gespeichert. Eine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte erfolgt nicht.
Nach Beendigung des Trainings sind wir befugt, Ihre Daten für die Dauer von 3 Jahren aufzubewahren.
             
Stand 01.01.2018