| Allgemeine Geschäftsbedingungen der | ||||||
| Tennisschule Buschmann | ||||||
| 1. Vertragsschluss, Einbeziehung der AGB | ||||||
| Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle im Zusammenhang mit dem Betrieb der | ||||||
| Tennisschule Buschmann geschlossenen Verträge. Nebenabreden, Änderungen oder | ||||||
| Ergänzungen sind nur gültig, wenn sie durch uns schriftlich bestätigt werden. Der Vertag mit der | ||||||
| Tennisschule Buschmann kommt nach Anmeldung durch mündliche oder auch | ||||||
| schriftliche Bestätigung zustande. Die Tennisschule ist in der Annahme einer Anmeldung frei. | ||||||
| 2. Training | ||||||
| Unser Leistungsangebot umfasst Einzel- Gruppen- und Mannschaftstraining. Mannschaftstraining erhalten die | ||||||
| Wettkampfmannschaften des Vereins und nach besonderer Absprache einzelne Mitglieder der Mannschaft. | ||||||
| Gruppentraining wird aus didaktischen Gründen mit Gruppen zwischen 2 und 4 Spielern durchgeführt. Größere | ||||||
| Gruppen werden nur bei Vorliegen besonderer Umstände, z.B. Feriencamps, Schulklassen o.ä. und nach gesonderter | ||||||
| Vereinbarung unterrichtet. Die Tennisschule kann die Gruppen nach praktischen Notwendigkeiten, insbesondere | ||||||
| Spielstärke einteilen und Einteilungen ändern. Dabei versuchen wir, auf die Wünsche unserer Kunden nach Möglichkeit | ||||||
| Rücksicht zu nehmen. | ||||||
| 3. Aufsicht der Kinder | ||||||
| Unsere Aufsichtspflicht bei minderjährigen Kindern beschränkt sich auf die Dauer des Trainings. Wir können vor Beginn | ||||||
| und nach Ende des Trainings leider keine Aufsichtspflichten übernehmen. Die Eltern- Erziehungsberechtigten müssen | ||||||
| deshalb dafür Sorge tragen, Ihr/e Kind/er pünktlich zu uns zu bringen und nach dem Training auch pünktlich wieder | ||||||
| in Empfang zu nehmen. Informieren Sie Ihre Kinder, dass sie den Trainingsbereich nicht verlassen dürfen und den | ||||||
| Anweisungen der Trainer Folge leisten müssen. Wir übernehmen keine Haftung, wenn ein Kind den Trainingsbereich | ||||||
| verlässt ! | ||||||
| 4. Ausschluss vom Training | ||||||
| Wir behalten uns vor, im Einzelfall Trainingsteilnehmer aus einer Gruppe auszuschließen, wenn diese trotz Ermahnung | ||||||
| den Anweisungen der Trainer keine Folge leisten oder das Training stören. Dies gilt auch für Kinder. Eltern willigen | ||||||
| darin ein, dass ihr Kind in einem solchen Fall im Trainingsbereich bleiben muss, bis es abgeholt wird. In diesem Fall | ||||||
| hat der/die Ausgeschlossenen keinen Anspruch auf Erstattung seines anteiligen Trainingsentgelts. | ||||||
| 5. Ausgefallene Stunden | ||||||
| Sofern vereinbarte Trainingstermine nicht eingehalten werden können, muss der Kunde uns unverzüglich, spätestens | ||||||
| aber 24 Stunden vor dem Termin unterrichten. Anderenfalls entfällt unsere Leistungsverpflichtung. Unser Anspruch | ||||||
| auf das Trainingsentgelt bleibt erhalten. Rechtzeitig abgesagte oder wegen Unbespielbarkeit des Platzes ausgefallene | ||||||
| Stunden werden nachgeholt. Sofern dies trotz bester Bemühungen innerhalb von 7 Tagen nicht möglich ist, hat die | ||||||
| Tennisschule Anspruch auf 50 % des Trainingsentgelts. | ||||||
| 6. Haftung | ||||||
| Unsere Haftung für Schäden im Zusammenhang mit dem Training beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. | ||||||
| 7. Mängelrügen und Gewährleistung | ||||||
| Beanstandungen wegen mangelnder und/oder fehlender Leistung sind uns spätestens am 2. auf den folgenden Tag | ||||||
| der Trainingsstunde schriftlich mitzuteilen. Dies gilt auch für etwaige durch das Training entstandene Schäden an | ||||||
| Personen und/oder Sachen. Die Frist beginnt in diesem Fall mit der Entdeckung des Schadens. Nach Ablauf der Frist | ||||||
| gilt unsere Leistung als genehmigt. Etwaige Mängelrügen sind dann ausgeschlossen. | ||||||
| 8. Inkasso | ||||||
| Das vereinbarte Trainingsentgelt ist jeweils mit Beendigung einer Trainingseinheit fällig. Bei Trainingsblöcken z.B. | ||||||
| Saisontraining, 10- er Block o.ä. ist das Trainingsentgelt im voraus fällig. Ferienkurse sind bei Anmeldung für die gesamte | ||||||
| Dauer in einer Summe zur Zahlung fällig. Bei Quereinstieg ist die Summe anteilig zu Trainingsbeginn fällig. | ||||||
| 9. Datenschutz | ||||||
| Ihre persönlichen Daten werden bei uns elektronisch gespeichert. Eine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte erfolgt nicht. | ||||||
| Nach Beendigung des Trainings sind wir befugt, Ihre Daten für die Dauer von 3 Jahren aufzubewahren. | ||||||
| Stand 01.01.2018 | ||||||
